Pädagogische Leitung und
Qualitätsentwicklung
Die
pädagogische Gesamtleitung liegt in der Verantwortung der Trägergemeinschaft
Lehmann & Lehmann GbR. Die Qualifikation der Gesamtleitung setzt sich
aus der Ausbildung als Erzieher und Erzieherin und nahezu 30 Jahre
Berufserfahrung zusammen.
Der
Leiter der Einrichtung nimmt folgende Aufgaben wahr:
-
Kontakte mit den Jugendämtern
bei Neuaufnahmen und Hilfeplangesprächen
-
Erstellung und Aktualisierung
der Leistungsbeschreibung sowie Pflegesatzverhand
lungen
-
Berichtswesen gegenüber der
Aufsichtsbehörde
-
Gespräche und Besprechungen
mit MitarbeiterInnen
-
Finanzmanagement und Büroorganisation
-
Öffentlichkeitsarbeit und
Kontakte zu relevanten Partnern (Politik, Institutionen, Vereinen
usw.)
-
Management von Gebäude,
Grundstücken und Ausstattung
Der
Qualitätsentwicklung dienen vor allem Besprechungen zwischen den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern, die in folgenden Zusammensetzungen stattfinden:
Einmal
wöchentlich beraten die unmittelbar den Alltag gestaltenden Mitarbeiterinnen
der beiden Gruppen über konkrete Fragen des pädagogischen Vorgehens und entwickeln
eine Wochenplanung. Dabei werden die für die einzelnen Kinder und Jugendlichen
festgelegten Zielsetzungen auf die Umsetzung im Alltag hin geprüft.
Jährlich
finden Einzelgespräche des Leiters mit den pädagogischen Fachkräften statt.
Dabei geht es um konkrete Fragen der Arbeitsituation und um die Schwerpunkte der
pädagogischen Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen. Zugleich findet eine
Evaluation der Umsetzung unserer Konzeption/Leistungsbeschreibung statt.
Alle
vier Wochen werden in Dienstbesprechungen Informationen über jeweils zwei
vorher benannte Kinder/Jugendliche systematisch zusammen getragen. Dies
geschieht dadurch, dass sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die
Besprechung durch Beantwortung bestimmter das Kind/ den Jugendlichen
betreffender Fragen, insbesondere bezogen auf die Zielsetzungen des jeweiligen
Hilfeplans, vorbereiten. Das Ergebnis dient als Grundlage für
Entwicklungsberichte und die Hilfeplangespräche mit den Jugendämtern. Die
Ergebnisse der Besprechungen werden protokollarisch festgehalten.
Die
Zusammenarbeit mit den zuständigen Jugendämtern erfolgt einerseits über die
jeweils von dort geregelten Kreisläufe aus Entwicklungsbericht, Hilfeplangespräch,
Hilfeplan und Erziehungsplanung. Andererseits werden die Jugendämter
telefonisch, schriftlich und in vereinbarten Gesprächen unverzüglich über
besondere Ereignisse informiert und tragen dabei zur Problemlösung bei. In
diesen Prozessen gestaltet sich auch die Qualitätskontrolle durch das örtliche
Jugendamt. Zudem besuchen Mitarbeiter der örtlichen und überörtlichen Jugendämter
in regelmäßigen Abständen unsere Einrichtung, um sich von der Qualität
unserer Arbeit zu überzeugen.
Wöchentlich
werden in einer Datei Besonderheiten in der Betreuung der Kinder und
Jugendlichen festgehalten, die bei der Planung pädagogischer Maßnahmen und bei
der Erstellung von Entwicklungsberichten zur Vorbereitung der Hilfeplangespräche
heran gezogen werden.
In
Besprechungen mit dem unsere Einrichtung betreuenden Diplom-Psychologen nutzen
wir die Möglichkeit
-
unser pädagogisches Handeln zu reflektieren und unsere Erfahrungen
untereinander
auszutauschen,
- besondere
Probleme mit einzelnen Kindern und Jugendlichen zu beraten,-
grundsätz-
liche Fragen unserer Arbeit zu klären.
Alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen einmal im Monat an einer zweistündigen
Supervisionssitzung teil.
Die
Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt
-
durch ausgelegte Fachliteratur und Fachzeitschriften
-
durch mindestens einmal jährlich in Anspruch genommene
Fortbildungsveranstaltungen
(in der Summe mindestens 3 Tage)
-
durch Berichte darüber in den Dienstbesprechungen.
Ein
für den Bereich der Betreuung nach §35a beschäftigter Mitarbeiter nimmt
wenigstens einmal jährlich eine Fortbildung zu diesem Themenbereich wahr.
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Leistungsbeschreibung
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