Individuelle
Sonderleistungen
Diagnostik
Bei
besonderen Fragestellungen oder Problemen, insbesondere bei Maßnahmen nach §35a,
nehmen wir die diagnostische Kompetenz externer Fachdienste wie psychologische
Bera- tungsstellen, Sozialpädiatrisches Zentrum Braunschweig oder Fachärzte für
Kinder- und Jugendpsychiatrie in Anspruch. Die häufiger auftretenden
Fragestellungen zu Möglichkeiten einer beruflichen Perspektive nach Ende der
Schulzeit an Allgemeinbildenden Schulen klären wir mit Hilfe des
arbeitspsychologischen Dienstes bei der Arbeitsagentur Wolfenbüttel.
Familientherapeutische
Betreuung
Etliche
Kinder und Jugendliche, die in unsere Einrichtung aufgenommen werden, kommen aus
Familien, deren Lebenssituation dermaßen belastet ist, dass sich Interaktionsmuster
verfestigt haben, die eine dem Wohl des Kindes förderliche Erziehung nicht mehr
ermög- lichen. Eine Rückführung in die Herkunftsfamilie kann gezielt und in
einem definierten Zeit- raum erfolgen, wenn nicht nur an das Kind/den
Jugendlichen Ansprüche auf Verhaltens- änderungen gestellt werden, sondern
das Familiensystem mit seinem Umfeld so verändert und stabilisiert wird, dass
Interaktionsmuster entstehen, die nachhaltig eine dem Kindeswohl dienliche
Erziehung gewährleisten.
In
diesen Fällen bieten wir in Zusammenarbeit mit einem externen
Familientherapeuten, der über langjährige Erfahrung im Arbeitsfeld der
Jugendhilfe verfügt, an, bereits bei der Aufnah- me und dem Erarbeiten des
ersten Hilfeplanes einen familientherapeutischen Maßnahmen- plan zu erstellen,
der eine intensive Mitarbeit der Eltern vorsieht.
Mit
dem fortzuschreibenden Maßnahmenplan wird dann eine zusätzliche Kostenvereinbarung
mit dem belegenden Jugendamt getroffen.
Weitere
therapeutische Leistungen
Über
den familientherapeutischen Ansatz hinaus suchen wir bei entsprechendem Bedarf
im Umfeld nach geeigneten Therapeuten für die jeweils spezifische
Fragestellung. Das können im Bereich der Jugendhilfe
Erziehungsberatungsstellen, Jugendberatung (auch gruppen- therapeutische Ansätze)
und im Bereich der Krankenhilfe niedergelassene Lern- oder Psychotherapeuten,
psychiatrische Behandlung bei Fachärzten oder in schwerwiegenden Fällen in
Landeskrankenhäusern sein.
Eine
Zusammenarbeit in diesen Fragen besteht mit dem AWO Psychiatriezentrum Königs-
lutter, dem Nds. Landeskrankenhaus Hildesheim, der Asklepios Fachklinik
Tiefenbrunn und der Psychotherapeutischen Praxis Atalay in Salzgitter.
Bei
diagnostischen und therapeutischen individuellen Sonderleistungen bemühen wir
uns darum, eine Kostenabdeckung durch die Krankenkassen zu erreichen und wählen
danach auch die Therapeuten und Ärzte aus.
Nachhilfe
Wenn
dies vorübergehend zum Erreichen eines bedeutsamen Abschlusses oder Übergangs
erforderlich ist, organisieren wir für das Kind/den Jugendlichen Maßnahmen der
Nachhilfe.
Krisenintervention
Zur
Krisenintervention bei Betreuung nach §35a organisieren wir ggf. eine 1:1
Betreuung für einen vorübergehenden Zeitraum. Dadurch wird das Kind auf sich
zurückgeführt und von den Beziehungsanforderungen zu den anderen Kindern
entlastet (s. S. 15-16). Diese Leistung wird über Fachleistungsstunden
abgerechnet und
nicht durch die im Stellenplan aufgeführten und finanzierten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter.
Im
Rahmen einer Krisenintervention wird versichert, dass jeweils und abhängig von
dem zu betreuenden Kind/ Jugendlichen beziehungsnah und in jedem Fall durch eine
erfahrene Fachkraft (i.S. der Hinweise) diese Arbeit geleistet wird. Es muss
jeweils geprüft und abgesprochen werden, ob eine Trennung von der Wohngruppe in
die Außenwohnung erfolgen soll oder zur Entspannung ein alternativer vorübergehender
Ort aufgesucht wird.
Partizipation
Die
Einrichtung bemüht sich im Einzelfall nach Grundsätzen der Partizipation
partnerschaftlich, Betreute, Eltern, am Familiensystem weitere Beteiligte in den
Hilfeprozess mit einzubeziehen. Hier steht ein möglichst gemeinsam, respektvoll
im Umgang und konfliktfreies Erarbeiten im Vordergrund. Austausch,
Zusammenwirken und Weiterentwickeln zur Erreichung des Erziehungszieles, jeweils
in Abstimmung mit dem Kostenträger stellt den Idealfall dar.
Jedes
Kind und jeder Jugendliche wird bei Aufnahme und auch danach über seine Rechte
und Pflichten innerhalb und außerhalb der Einrichtung informiert. Dazu gehören
z. B. das Recht auf freie Meinungsäußerung, Entscheidungsfreiheit (z.B. die
Teilnahme an Gruppenaktivitäten), das Recht auf eigenständige
Freizeitgestaltung, Anspruch auf Taschengeld, Nutzung von Medien und
Kommunikationsmöglichkeiten wie Internet und Telefon und die Achtung der
Privatsphäre und des Privateigentums. Der rechtliche Anspruch auf die
umfassende Mitbestimmung des Klientels muss in jedem Fall beachtet werden, kann
aber in der realen Praxis nicht jederzeit und idealtypisch immer umgesetzt
werden. Hier gilt es die Beziehungen zwischen den direkten Partnern zu festigen,
damit auf der Basis des gegenseitigen Vertrauens auch der/die Betreute den Mut
hat, Rechte nötigenfalls im Hilfeplanprozess einzufordern. Für alle
Beteiligten sollte dies im Lernprozess unabhängig von Voraussetzungen, eher
zunehmendem Alter, Geschlecht und geistigen Fähigkeiten möglich sein.
Die
bei uns lebenden Kinder und Jugendlichen dürfen jederzeit mündlich und
schriftlich Beschwerden einreichen. Diese werden dann im Team und mit der
Leitung besprochen und gemeinsam mit dem Kind und Jugendlichen bearbeitet. Alle
Kinder und Jugendlichen haben das Recht, ihre Sorgeberechtigten und/ oder zuständigen
Jugendamtsmitarbeiter anzurufen und ihre Anliegen dort vorzutragen. Auch hier
gilt: die Erfahrungen der Praxis zeigen oft, dass eine Umsetzung der
Beschwerden nicht selten sehr realitätsfremd sind.
Vertrauen
bleibt also die oberste Maxime im Hilfeprozess, so dass gemeinsam Beschwerden
bearbeitet werden können.
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Leistungsbeschreibung
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