Haus Klein Vahlberg      

Home ] Nach oben ]

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Home

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Home

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Home

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Home

Unterpunkte: Diagnostik, Familientherapeutische Betreuung, Weitere therapeutische Leistungen, Nachhilfe, Krisenintervention, Partizipation

Individuelle Sonderleistungen

Diagnostik

Bei besonderen Fragestellungen oder Problemen, insbesondere bei Maßnahmen nach §35a, nehmen wir die diagnostische Kompetenz externer Fachdienste wie psychologische Bera- tungsstellen, Sozialpädiatrisches Zentrum Braunschweig oder Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Anspruch. Die häufiger auftretenden Fragestellungen zu Möglichkeiten einer beruflichen Perspektive nach Ende der Schulzeit an Allgemein­bil­denden Schulen klären wir mit Hilfe des arbeitspsychologischen Dienstes bei der Ar­beitsagentur Wolfenbüttel.

Familientherapeutische Betreuung

Etliche Kinder und Jugendliche, die in unsere Einrichtung aufgenommen werden, kommen aus Familien, deren Lebenssituation dermaßen belastet ist, dass sich Inter­aktionsmuster verfestigt haben, die eine dem Wohl des Kindes förderliche Erziehung nicht mehr ermög- lichen. Eine Rückführung in die Herkunftsfamilie kann gezielt und in einem definierten Zeit- raum erfolgen, wenn nicht nur an das Kind/den Jugendlichen An­sprüche auf Verhaltens- änderungen gestellt werden, sondern das Familiensystem mit seinem Umfeld so verändert und stabilisiert wird, dass Interaktionsmuster entstehen, die nachhaltig eine dem Kindeswohl dienliche Erziehung gewährleisten.

In diesen Fällen bieten wir in Zusammenarbeit mit einem externen Familientherapeuten, der über langjährige Erfahrung im Arbeitsfeld der Jugendhilfe verfügt, an, bereits bei der Aufnah- me und dem Erarbeiten des ersten Hilfeplanes einen familientherapeutischen Maßnahmen- plan zu erstellen, der eine intensive Mitarbeit der Eltern vorsieht.

Mit dem fortzuschreibenden Maßnahmenplan wird dann eine zusätzliche Kostenverein­barung mit dem belegenden Jugendamt getroffen.

Weitere therapeutische Leistungen

Über den familientherapeutischen Ansatz hinaus suchen wir bei entsprechendem Be­darf im Umfeld nach geeigneten Therapeuten für die jeweils spezifische Fragestellung. Das können im Bereich der Jugendhilfe Erziehungsberatungsstellen, Jugendberatung (auch gruppen- therapeutische Ansätze) und im Bereich der Krankenhilfe niedergelassene Lern- oder Psychotherapeuten, psychiatrische Behandlung bei Fachärzten oder in schwerwiegenden Fällen in Landeskrankenhäusern sein.

Eine Zusammenarbeit in diesen Fragen besteht mit dem AWO Psychiatriezentrum Königs- lutter, dem Nds. Landeskrankenhaus Hildesheim, der Asklepios Fachklinik Tiefenbrunn und der Psychotherapeutischen Praxis Atalay in Salzgitter.

Bei diagnostischen und therapeutischen individuellen Sonderleistungen bemühen wir uns darum, eine Kostenabdeckung durch die Krankenkassen zu erreichen und wählen danach auch die Therapeuten und Ärzte aus.

Nachhilfe

Wenn dies vorübergehend zum Erreichen eines bedeutsamen Abschlusses oder Übergangs erforderlich ist, organisieren wir für das Kind/den Jugendlichen Maßnahmen der Nachhilfe.

Krisenintervention

Zur Krisenintervention bei Betreuung nach §35a organisieren wir ggf. eine 1:1 Betreuung für einen vorübergehenden Zeitraum. Dadurch wird das Kind auf sich zurückgeführt und von den Beziehungsanforderungen zu den anderen Kindern entlastet (s. S. 15-16). Diese Leistung wird über Fachleistungsstunden abgerechnet und nicht durch die im Stellenplan aufgeführten und finanzierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Im Rahmen einer Krisenintervention wird versichert, dass jeweils und abhängig von dem zu betreuenden Kind/ Jugendlichen beziehungsnah und in jedem Fall durch eine erfahrene Fachkraft (i.S. der Hinweise) diese Arbeit geleistet wird. Es muss jeweils geprüft und abgesprochen werden, ob eine Trennung von der Wohngruppe in die Außenwohnung erfolgen soll oder zur Entspannung ein alternativer vorübergehender Ort aufgesucht wird.

Partizipation

Die Einrichtung bemüht sich im Einzelfall nach Grundsätzen der Partizipation partnerschaftlich, Betreute, Eltern, am Familiensystem weitere Beteiligte in den Hilfeprozess mit einzubeziehen. Hier steht ein möglichst gemeinsam, respektvoll im Umgang und konfliktfreies Erarbeiten im Vordergrund. Austausch, Zusammenwirken und Weiterentwickeln zur Erreichung des Erziehungszieles, jeweils in Abstimmung mit dem Kostenträger stellt den Idealfall dar.

Jedes Kind und jeder Jugendliche wird bei Aufnahme und auch danach über seine Rechte und Pflichten innerhalb und außerhalb der Einrichtung informiert. Dazu gehören z. B. das Recht auf freie Meinungsäußerung, Entscheidungsfreiheit (z.B. die Teilnahme an Gruppenaktivitäten), das Recht auf eigenständige Freizeitgestaltung, Anspruch auf Taschengeld, Nutzung von Medien und Kommunikationsmöglichkeiten wie Internet und Telefon und die Achtung der Privatsphäre und des Privateigentums. Der rechtliche Anspruch auf die umfassende Mitbestimmung des Klientels muss in jedem Fall beachtet werden, kann aber in der realen Praxis nicht jederzeit und idealtypisch immer umgesetzt werden. Hier gilt es die Beziehungen zwischen den direkten Partnern zu festigen, damit auf der Basis des gegenseitigen Vertrauens auch der/die Betreute den Mut hat, Rechte nötigenfalls im Hilfeplanprozess einzufordern. Für alle Beteiligten sollte dies im Lernprozess unabhängig von Voraussetzungen, eher zunehmendem Alter, Geschlecht und geistigen Fähigkeiten möglich sein.

Die bei uns lebenden Kinder und Jugendlichen dürfen jederzeit mündlich und schriftlich Beschwerden  einreichen. Diese werden dann im Team und mit der Leitung besprochen und gemeinsam mit dem Kind und Jugendlichen bearbeitet. Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, ihre Sorgeberechtigten und/ oder zuständigen Jugendamtsmitarbeiter anzurufen und ihre Anliegen dort vorzutragen. Auch hier gilt: die Erfahrungen der Praxis zeigen oft, dass eine  Umsetzung der Beschwerden nicht selten sehr realitätsfremd sind.

Vertrauen bleibt also die oberste Maxime im Hilfeprozess, so dass gemeinsam Beschwerden bearbeitet werden können.

 

zurück zur Übersicht Leistungsbeschreibung