Leistungen im Betreuten Wohnen
Im
Betreuten Wohnen werden maximal 2 Jugendliche oder junge Erwachsene im Alter von
16 – 21 Jahren, die zuvor bereits im Haus Klein Vahlberg betreut wurden, aufgenommen.
Räumliche
Gegebenheiten:
Für
das Betreute Wohnen wird für den Jugendlichen eine kleine Wohnung (mindestens
mit einem Wohn-/Schlafraum, Küchenzeile und Bad) so angemietet, dass sich ein
sinnvoller Zusammenhang mit seiner Schul- oder Ausbildungssituation ergibt. Am
Ende des Betreuten Wohnens ist es das Ziel, die Wohnung in ein Mietverhältnis
des jungen Erwachsenen übergehen zu lassen. Die Möblierung der angemieteten
Wohnung kann zunächst aus dem in Klein Vahlberg vorhandenen Fundus erfolgen und
dann mit dem Jugendlichen als Teil seiner Verselbständigung gestaltet werden.
Beim
Betreuten Wohnen Minderjähriger wird dem Nds. Landesamt für Soziales, Jugend
und Familie, Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie unverzüglich die Wohnungsanschrift
zur rechtlichen Absicherung mitgeteilt.
Personal:
Für
das Betreute Wohnen werden nach dem Betreuungsbedarf der/des Jugendlichen oder
jungen Erwachsenen Fachleistungsstunden festgelegt. Diese Stunden werden i.d.R.
durch Aufstockung von teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen erbracht
Der/Dem
Jugendlichen/jungen Erwachsenen wird nach Problemlage eine Mitarbeiterin
zugeordnet, die bei Besuchen in der Wohnung der/des Betreuten Fragen der
Verselbstständigung und Lebensführung sowie aktuelle Probleme mit ihr/ihm erörtert.
Mit der/dem Jugendlichen/jungen Erwachsenen werden für überschaubare Zeiträume
konkrete Vereinbarungen getroffen, die laufend überprüft werden. Zwischen
den Besuchen wird der Kontakt telefonisch aufrechterhalten.
Zur
Absicherung von besonderen Problemlagen für Notfälle ist durchgehend eine Rufbereitschaft
im Stammhaus installiert, die von einer der über Tag und Nacht anwesenden
Fachkraft wahrgenommen wird. Die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen
erhalten vom Haus ein Handy mit pre-paid Card, damit sie eine durchgehende Kontaktmöglichkeit
haben.
Die
Leistungen im Betreuten Wohnen
beziehen sich auf folgende Schwerpunkte der Förderung:
-
Lebenspraktische Verselbstständigung:
eigenständig aufstehen
Frühstück selbst organisieren
pünktlich zur Schule/Ausbildung das Haus
verlassen
Wäsche selbst waschen, trocknen und bügeln
Einkäufe für die Selbstversorgung erledigen
Gegenstände des alltäglichen Bedarfs einkaufen
(Kleidung, Schulsachen, Geschenke
usw.)
-
Strukturierte Gestaltung des Tagesablaufes:
Tagesplan erstellen
Wochenplan und längerfristige Zeitpläne
erstellen (erweiterte Zeitperspektive)
Zeiten einhalten
Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit bei
Absprachen und Verabredungen
Schlafzeiten angemessen vorsehen
-
Gezielte Freizeitgestaltung:
an Jugendgruppen/Sportgruppen teilnehmen
Besuch von jugendtypischen Veranstaltungen am
Wochenende
Freunde besuchen und einladen
Fernsehsendungen anschauen (jugendtypische
Sendungen)
-
Übernahme von Eigenverantwortung:
auf die Haus- und Wohngemeinschaft Rücksicht
nehmen
Hausordnung und Regeln für das gemeinschaftliche
Leben einhalten
Pflichten im Haus und Haushalt erfüllen
Eventuelle
individuelle Sonderleistungen im Betreuten Wohnen werden wie in Abschnitt VIII
beschrieben erbracht.
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Leistungsbeschreibung
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