Haus Klein Vahlberg      

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Unterpunkte: Räumliche Gegebenheiten, Personal, Leistungen im Betreuten Wohnen

Leistungen im Betreuten Wohnen

Im Betreuten Wohnen werden maximal 2 Jugendliche oder junge Erwachsene im Alter von 16 – 21 Jahren, die zuvor bereits im Haus Klein Vahlberg betreut wurden, aufge­nommen.

Räumliche Gegebenheiten:

Für das Betreute Wohnen wird für den Jugendlichen eine kleine Wohnung (mindestens mit einem Wohn-/Schlafraum, Küchenzeile und Bad) so angemietet, dass sich ein sinnvoller Zusammenhang mit seiner Schul- oder Ausbildungs­situation ergibt. Am Ende des Betreuten Wohnens ist es das Ziel, die Wohnung in ein Mietverhältnis des jungen Erwachsenen übergehen zu lassen. Die Möblierung der an­gemieteten Wohnung kann zunächst aus dem in Klein Vahlberg vorhandenen Fundus erfolgen und dann mit dem Jugendlichen als Teil seiner Verselbständigung gestaltet werden.

Beim Betreuten Wohnen Minderjähriger wird dem Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie unverzüglich die Wohnungsan­schrift zur rechtlichen Absicherung mitgeteilt.

Personal:

Für das Betreute Wohnen werden nach dem Betreuungsbedarf der/des Jugendlichen oder jungen Erwachsenen Fachleistungsstunden festgelegt. Diese Stunden werden i.d.R. durch Aufstockung von teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen erbracht

Der/Dem Jugendlichen/jungen Erwachsenen wird nach Problemlage eine Mitarbeiterin zugeordnet, die bei Besuchen in der Wohnung der/des Betreuten Fragen der Verselbst­ständigung und Lebensführung sowie aktuelle Probleme mit ihr/ihm erörtert. Mit der/dem Jugendlichen/jungen Erwachsenen werden für überschaubare Zeiträume kon­krete Vereinbarungen getroffen, die laufend überprüft werden. Zwischen den Besu­chen wird der Kontakt telefonisch aufrechterhalten.

Zur Absicherung von besonderen Problemlagen für Notfälle ist durchgehend eine Ruf­bereitschaft im Stammhaus installiert, die von einer der über Tag und Nacht anwesen­den Fachkraft wahrgenommen wird. Die Jugendlichen oder jungen Erwach­se­nen erhalten vom Haus ein Handy mit pre-paid Card, damit sie eine durchgehende Kon­taktmöglichkeit haben.

Die Leistungen im Betreuten Wohnen beziehen sich auf folgende Schwerpunkte der Förderung:

-     Lebenspraktische Verselbstständigung:
      eigenständig aufstehen
      Frühstück selbst organisieren
      pünktlich zur Schule/Ausbildung das Haus verlassen
      Wäsche selbst waschen, trocknen und bügeln
      Einkäufe für die Selbstversorgung erledigen
      Gegenstände des alltäglichen Bedarfs einkaufen (Kleidung, Schulsachen, Geschenke
       usw.)

-     Strukturierte Gestaltung des Tagesablaufes:
      Tagesplan erstellen
      Wochenplan und längerfristige Zeitpläne erstellen (erweiterte Zeitperspektive)
      Zeiten einhalten
      Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit bei Absprachen und Verabredungen
      Schlafzeiten angemessen vorsehen

-     Gezielte Freizeitgestaltung:
      an Jugendgruppen/Sportgruppen teilnehmen
      Besuch von jugendtypischen Veranstaltungen am Wochenende
      Freunde besuchen und einladen
      Fernsehsendungen anschauen (jugendtypische Sendungen)

-     Übernahme von Eigenverantwortung:
      auf die Haus- und Wohngemeinschaft Rücksicht nehmen
      Hausordnung und Regeln für das gemeinschaftliche Leben einhalten
      Pflichten im Haus und Haushalt erfüllen

Eventuelle individuelle Sonderleistungen im Betreuten Wohnen werden wie in Abschnitt VIII beschrieben erbracht.

 

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