Ergänzende Leistungen nach
§35a
Kinder,
die mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung (§ 35a)
aufgenommen werden, werden integrativ in der zu ihrem Alter und
Entwicklungsstand passenden Gruppe betreut. Es ergibt sich ergänzend zu den im
Abschnitt Leistungsbereich Erziehung dargelegten Leistungen ein besonderer und
erhöhter Förder- und Betreuungsbedarf.
Die
häufigsten zugrunde liegenden Diagnosen sind dabei
-
Kinder mit ausgeprägtem ADS
-
Kinder mit autistischen Störungen/Asperger Syndrom
-
Mutismus und weitere schwere Kommunikationsstörungen
-
Multiple Entwicklungsstörungen
-
Schwere emotionale Beziehungsstörungen
Der
besondere Förder- und Betreuungsbedarf ergibt sich auch aus den häufig als
sekundäre Neurotisierung entwickelten, verfestigten Verhaltensauffälligkeiten
wie
-
geringe soziale Kompetenz im Umgang mit Gleichaltrigen
-
extreme Suche nach Aufmerksamkeit
-
provokatives Verhalten gegenüber den Betreuerpersonen zur Bestätigung der
Lebensleitlinie „Auch du wirst mich ablehnen“
-
verselbständigtes impulsiv-aggressives Verhalten
Zur
Bewältigung ihrer Lebenssituation und Förderung dieser Kinder werden folgende
besonderen Leistungen ergänzend erbracht:
-
Bezugserzieherprinzip, wobei diese Aufgabe i.d.R. von der Fachkraft mit heil-
pädagogischer Zusatzqualifikation übernommen wird.
-
Systematische Beobachtung, die an den Zielen für dieses Kind und an seinen be
sonderen Stärken und Problembereichen orientiert ist
-
Wöchentliche Besprechung des Betreuungsstandes im Rahmen einer Dienstbe
sprechung, dabei kontinuierliche Fortschreibung der
Erziehungsplanung unter
Ausschöpfung der personellen und räumlichen Möglichkeiten
in Haus und Hof
-
Täglich eine Stunde individuelle Förderung und Begleitung
-
Wöchentliches projektiv orientiertes Werkangebot
-
Akzeptanz des Kindes trotz des störenden Verhaltens: Beziehung stärken, An
knüpfen an die Ressourcen und Ablehnung des störenden
Verhaltens
-
Eindeutige Grenzsetzungen und besonderes Augenmerk auf einen strukturierten
Tagesablauf mit festen Ritualen
-
Vorstellung des Kindes innerhalb der ersten 4 Monate bei einem ärztlichen
Kinder-
und Jugendpsychotherapeuten, sofern nicht schon eine ausführliche
fachärztliche
Beurteilung vorliegt; Beratung und Einleitung besonderer
therapeutischer Maßna-
hmen
Als
Maßnahmen zur Krisenintervention kommt in Frage
-
Einzelbetreuung des Kindes oder Jugendlichen für 1 bis 3 Tage in räumlicher
Trennung von der Gruppe ( in der Außenwohnung in Schöppenstedt) nach
Entscheidung durch die Leitung. Die für diesen Zeitraum erfolgende 1:1
Betreuung wird über Fachleistungsstunden abgerechnet[1]. Das Kind oder der
Jugendliche wird in dieser Zeit auf die eigene Person zurück geführt und
erkennt so die Bedeutung der sozialen Beziehungen. Die betreuende Fachkraft
setzt diesen Prozess durch Gespräche, projektive Aktivitäten und Bewegung in
Gang und begleitet ihn. Auch die anderen Kinder und Jugendlichen werden vor Übergriffen
geschützt, so dass Angst und Ablehnung vermindert werden.
Diese Maßnahme ist auf ein Kind/einen Jugendlichen beschränkt.
-
Verhaltenssteuernde Interventionen nach Beratung mit dem Psychologen
-
Inanspruchnahme der Hilfe von externen Fachdiensten (AWO Psychiatriezentrum Königslutter,
Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Wolfenbüttel, Praxis für
Kinder- und Jugendlichentherapie in Salzgitter)
Besondere
Zielsetzungen dieser Maßnahmen sind
-
Verbesserung der Selbstwahrnehmung und des Selbstbildes
-
Verbesserung der sozialen Wahrnehmung
-
Stärkung der sozialen Kompetenz in den alltäglichen Interaktionen
-
Stärkung der Impulskontrolle
-
Übernahme der Verantwortung für das eigene Handeln und dessen Wirkung
Durch
diese ergänzenden Ziele soll schlussendlich erreicht werden
-
Vermitteln von Strategien zur Eingliederung und Lebensbewältigung mit der gegebe-
nen seelischen Behinderung
-
Ggf. Integration in eine den seelisch behinderten Menschen auf Dauer beruflich
und beim Wohnen begleitende Einrichtung
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