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Unterpunkte Diagnosen, Leistungen, Maßnahmen, Zielsetzungen

 

Ergänzende Leistungen nach §35a

Kinder, die mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung (§ 35a) aufgenommen werden, werden integrativ in der zu ihrem Alter und Entwicklungsstand passenden Gruppe betreut. Es ergibt sich ergänzend zu den im Abschnitt Leistungsbe­reich Erziehung dargelegten Leistungen ein besonderer und erhöhter Förder- und Betreuungsbedarf.

Die häufigsten zugrunde liegenden Diagnosen sind dabei

-         Kinder mit ausgeprägtem ADS

-         Kinder mit autistischen Störungen/Asperger Syndrom

-         Mutismus und weitere schwere Kommunikationsstörungen

-         Multiple Entwicklungsstörungen

-         Schwere emotionale Beziehungsstörungen

Der besondere Förder- und Betreuungsbedarf ergibt sich auch aus den häufig als sekundäre Neurotisierung entwickelten, verfestigten Verhaltensauffälligkeiten wie

-         geringe soziale Kompetenz im Umgang mit Gleichaltrigen

-         extreme Suche nach Aufmerksamkeit

-         provokatives Verhalten gegenüber den Betreuerpersonen zur Bestätigung der
    Lebensleitlinie „Auch du wirst mich ablehnen“

-         verselbständigtes impulsiv-aggressives Verhalten

 

Zur Bewältigung ihrer Lebenssituation und Förderung dieser Kinder werden folgende besonderen Leistungen ergänzend erbracht:

-         Bezugserzieherprinzip, wobei diese Aufgabe i.d.R. von der Fachkraft mit heil-
     pädagogischer Zusatzqualifikation übernommen wird.

-         Systematische Beobachtung, die an den Zielen für dieses Kind und an seinen be­
    sonderen Stärken und Problembereichen orientiert ist

-         Wöchentliche Besprechung des Betreuungsstandes im Rahmen einer Dienstbe­
    sprechung, dabei kontinuierliche Fortschreibung der Erziehungspla­nung unter
    Ausschöpfung der personellen und räumlichen Möglichkeiten in Haus und Hof

-         Täglich eine Stunde individuelle Förderung und Begleitung

-         Wöchentliches projektiv orientiertes Werkangebot

-         Akzeptanz des Kindes trotz des störenden Verhaltens: Beziehung stärken, An­
     knüpfen an die Ressourcen und Ablehnung des störenden Verhaltens

-         Eindeutige Grenzsetzungen und besonderes Augenmerk auf einen strukturierten
    Tagesablauf mit festen Ritualen

-         Vorstellung des Kindes innerhalb der ersten 4 Monate bei einem ärztlichen Kinder-
    und Jugendpsychotherapeuten, sofern nicht schon eine ausführliche fachärztliche
    Beurteilung vorliegt; Beratung und Einleitung besonderer therapeutischer Maßna-
    hmen

Als Maßnahmen zur Krisenintervention kommt in Frage

-     Einzelbetreuung des Kindes oder Jugendlichen für 1 bis 3 Tage in räumlicher Trennung von der Gruppe ( in der Außenwohnung in Schöppenstedt) nach Entscheidung durch die Leitung. Die für diesen Zeitraum erfolgende 1:1 Betreuung wird über Fachleistungsstunden abgerechnet[1]. Das Kind oder der Jugendliche wird in dieser Zeit auf die eigene Person zurück geführt und erkennt so die Bedeutung der sozialen Beziehungen. Die betreuende Fachkraft setzt diesen Prozess durch Gespräche, projektive Aktivitäten und Bewegung in Gang und begleitet ihn. Auch die anderen Kinder und Jugendlichen werden vor Übergriffen geschützt, so dass Angst und Ablehnung vermindert werden.
Diese Maßnahme ist auf ein Kind/einen Jugendlichen beschränkt.

-     Verhaltenssteuernde Interventionen nach Beratung mit dem Psychologen

-     Inanspruchnahme der Hilfe von externen Fachdiensten (AWO Psychiatriezentrum Königslutter, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Wolfenbüttel, Praxis für Kinder- und Jugendlichentherapie in Salzgitter)

 

Besondere Zielsetzungen dieser Maßnahmen sind

-         Verbesserung der Selbstwahrnehmung und des Selbstbildes

-         Verbesserung der sozialen Wahrnehmung

-         Stärkung der sozialen Kompetenz in den alltäglichen Interaktionen

-         Stärkung der Impulskontrolle

-         Übernahme der Verantwortung für das eigene Handeln und dessen Wirkung

 

Durch diese ergänzenden Ziele soll schlussendlich erreicht werden

-     Vermitteln von Strategien zur Eingliederung und Lebensbewältigung mit der gegebe-
 nen seelischen Behinderung

-     Ggf. Integration in eine den seelisch behinderten Menschen auf Dauer beruf­lich und beim Wohnen begleitende Einrichtung


[1] Es besteht dazu die Bereitschaft von teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen für diesen Zeitraum die Arbeitszeit zu erhöhen.

 

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